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Laufzeit und Kündigung: Was in einem Agenturvertrag geregelt sein sollte

Auswertung einer Kampagne am Bildschirm

Ein Agenturvertrag sollte sechs Dinge klären: was geleistet wird, wie lange, wie beendet werden kann, wem die Ergebnisse gehören, was vertraulich ist und was mit Daten und Zugängen geschieht. Am wichtigsten ist der Teil, an den beim Abschluss niemand denken will: das Ende. Denn solange alles gut läuft, braucht es keinen Vertrag. Er zeigt seinen Wert genau dann, wenn es das nicht mehr tut. Zur Prüfung Ihres konkreten Vertrags gehört fachkundiger Rat.

Leistung so konkret wie möglich

Die Leistungsbeschreibung ist der Kern. Sie entscheidet später darüber, ob etwas enthalten war oder eine Zusatzleistung ist. Halten Sie sie so konkret, dass ein Außenstehender beurteilen könnte, ob geliefert wurde. Betreuung sozialer Netzwerke ist keine Leistungsbeschreibung. Eine bestimmte Anzahl Beiträge in einem bestimmten Rhythmus mit benannten Reaktionszeiten ist eine.

Regeln Sie auch, was nicht enthalten ist. Und regeln Sie, wie mit Mehraufwand umgegangen wird: ab wann gemeldet werden muss, wer zustimmt und was passiert, wenn ohne Zustimmung mehr gearbeitet wurde. Ohne diese Regel entstehen Rechnungen, mit denen niemand gerechnet hat, und der Streit darüber vergiftet eine funktionierende Zusammenarbeit.

Laufzeit: kurz beginnen, lang fortsetzen

Lange Erstlaufzeiten sind für Sie ein Risiko und für die Agentur eine Bequemlichkeit. Eine überschaubare Anfangsphase mit der Möglichkeit zu verlängern ist der fairere Weg: Beide Seiten müssen sich bewähren, und niemand sitzt fest. Wenn eine Agentur auf einer langen Bindung besteht, fragen Sie nach dem Grund. Manchmal gibt es einen guten, etwa erhebliche Vorleistungen. Oft ist es nur Absicherung gegen eigene Schwäche.

Achten Sie besonders auf stillschweigende Verlängerungen. Ein Vertrag, der sich automatisch um einen langen Zeitraum verlängert, wenn nicht rechtzeitig gekündigt wird, ist eine Falle für alle, die Fristen vergessen. Notieren Sie sich Kündigungstermine, sobald Sie unterschreiben, und legen Sie sich eine Erinnerung deutlich vorher an.

Was beim Ende geschieht

  • Herausgabe: Welche Dateien bekommen Sie, in welchen Formaten, bis wann. Auch offene Arbeitsdateien.
  • Zugänge: Domain, Hosting, Redaktionssystem, Konten in Netzwerken, Werbekonten. Alles gehört zurück oder gehörte nie der Agentur.
  • Daten: Verteiler, Kundendaten, Auswertungen. Herausgabe und anschließende Löschung.
  • Rechte: Behalten Sie die Nutzungsrechte an dem, was bezahlt wurde, auch nach dem Ende.
  • Übergabe: Gibt es eine geordnete Übergabe an eine Nachfolge und ist sie vergütet.
  • Laufendes: Was passiert mit angefangenen Arbeiten und mit Verpflichtungen gegenüber Dritten.

Die Punkte, die später wehtun

Zwei Regelungen werden regelmäßig übersehen. Die erste betrifft Verträge mit Dritten, die die Agentur in Ihrem Namen oder auf eigenen Namen geschlossen hat: Hosting, Lizenzen, Werbekonten. Wenn diese auf die Agentur laufen, hängen Sie am Ende an ihr, auch wenn Sie gehen wollen. Bestehen Sie darauf, dass wesentliche Verträge auf Sie laufen.

Die zweite betrifft Abwerbeklauseln. Manche Verträge verbieten Ihnen, Mitarbeitende der Agentur einzustellen, mitunter noch lange nach dem Ende. Das kann angemessen sein, ist aber oft zu weit gefasst. Lesen Sie diesen Punkt genau, besonders wenn Sie ohnehin überlegen, eine eigene Besetzung aufzubauen.

Vertraulichkeit in beide Richtungen

Eine Agentur erfährt viel über Ihr Haus: Zahlen, Pläne, Schwächen. Das gehört geschützt, und zwar auch über das Ende hinaus. Umgekehrt hat auch die Agentur ein berechtigtes Interesse, etwa an ihren Methoden. Eine faire Regelung gilt für beide Seiten.

Klären Sie in diesem Zusammenhang auch die Referenznennung. Darf die Agentur Sie als Kundin nennen, darf sie Arbeiten zeigen, ab wann und in welchem Rahmen. Das ist meist unproblematisch, aber es sollte Ihre Entscheidung sein und nicht eine Überraschung.

Fazit

Beschreiben Sie die Leistung so konkret, dass ein Dritter sie prüfen könnte, und regeln Sie den Umgang mit Mehraufwand. Beginnen Sie mit einer überschaubaren Laufzeit und achten Sie auf stillschweigende Verlängerungen. Regeln Sie vor allem das Ende: Herausgabe, Zugänge, Daten, Rechte und Übergabe. Achten Sie darauf, dass wesentliche Verträge mit Dritten auf Sie laufen, und lassen Sie den Vertrag fachkundig prüfen.

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